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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – DE
gemäß Art. 28 DSGVO, zwischen Ihnen (Verantwortlicher) und der Arbio Group GmbH (Auftragsverarbeiter) Arbio Group GmbH, Greifswalder Straße 212, 10405 Berlin, HRB 279648 B · Kontakt: privacy@arbio-group.com Fassung 1.0, Stand 28.05.2026
1. Präambel und Vertragsschluss
Dieser AVV ist Bestandteil der zwischen den Parteien geschlossenen Nutzungsbedingungen für die Arbio Software (Hauptvertrag). Mit Annahme der Nutzungsbedingungen erkennen die Parteien diesen AVV als rechtsverbindlich an. Einer gesonderten Unterschrift bedarf es nicht. Soweit Sie als Verantwortlicher personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Gästedaten) über Ihr Property Management System an die Software übermitteln und wir diese in Ihrem Auftrag verarbeiten, gelten zwischen den Parteien die folgenden Regelungen nach Art. 28 DSGVO.
2. Gegenstand und Dauer
2.1 Gegenstand. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen. Gegenstand ist die Bereitstellung der Arbio Software mit den in Ziffer 2 des Hauptvertrages beschriebenen Funktionen, insbesondere die Aufbereitung von Buchungs- und Objektmetadaten sowie der KI-gestützte Chat. 2.2 Dauer. Die Laufzeit dieses AVV richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages. Er endet automatisch mit dessen Beendigung, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder vertragliche Abwicklungspflichten eine längere Verarbeitung erfordern.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
3.1 Art der Verarbeitung. Erheben, Erfassen, Strukturieren, Speichern, Anpassen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln an Unterauftragnehmer sowie Löschen personenbezogener Daten in cloudbasierten Systemen. 3.2 Zweck. Bereitstellung der Funktionen der Arbio Software, insbesondere:
- Anbindung des PMS des Verantwortlichen über API,
- Ermittlung von Auslastungs- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen,
- Beantwortung von Anfragen im KI-Chat, einschließlich Speech-to-Text-Verarbeitung kurzer Audioeingaben, soweit diese Funktion genutzt wird,
- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Weiterentwicklung der Software.
4. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen
4.1 Art der Daten. Die Verarbeitung umfasst:
- Objekt- und Buchungsmetadaten (Objekt-ID, Einheitenname, Buchungs-ID, Buchungskanal, An- und Abreisedaten, Status, Preise, Gebühren, Steuern, Anzahlungen, Zahlungsstatus),
- verschlüsselt gespeicherter API-Schlüssel des Verantwortlichen,
- technisch transient verarbeitete, aber nicht gespeicherte personenbezogene Gästedaten, die das PMS bei einem API-Aufruf zurückliefert (Filterung und Entfernung vor Speicherung),
- Eingaben des Verantwortlichen oder seiner Nutzer in den KI-Chat (Prompts) sowie kurze Audioaufnahmen für Speech-to-Text, soweit diese Funktion genutzt wird,
- Nutzungs- und Protokolldaten der Software-Nutzung (z. B. Login-Zeitpunkt, IP-Adresse, Audit-Logs). 4.2 Kategorien betroffener Personen. Von der Verarbeitung sind folgende Personengruppen betroffen:
- Gäste und Mitreisende des Verantwortlichen (nur transient während des API-Aufrufs, nicht gespeichert),
- Vertreter und Nutzer des Verantwortlichen (Mitarbeitende), die mit der Software arbeiten,
- Personen, die in Eingaben des Verantwortlichen in den KI-Chat genannt werden.
5. Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
5.1 Verantwortlichkeit. Der Verantwortliche ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragsverarbeiter und für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich. 5.2 Weisungen. Weisungen erteilt der Verantwortliche grundsätzlich in Textform (E-Mail an privacy@arbio-group.com genügt). Standardweisungen sind die in Hauptvertrag und in diesem AVV beschriebenen Verarbeitungen. 5.3 Information. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffenen Personen über die Verarbeitung, soweit erforderlich, und hält die nach Art. 13 und 14 DSGVO geforderten Informationen vor.
6. Pflichten des Auftragsverarbeiters
6.1 Weisungsgebundenheit. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Verantwortlichen, sofern er nicht durch Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaates zur weitergehenden Verarbeitung verpflichtet ist. In diesem Fall teilt er dies dem Verantwortlichen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht untersagt. 6.2 Datenminimierung. Der Auftragsverarbeiter filtert und entfernt vor der Speicherung sämtliche personenbezogenen Gästeidentifikatoren wie Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Gäste-IDs, Profil-Links sowie freie Textnotizen. Eine Speicherung dieser Daten findet nicht statt. 6.3 Vertraulichkeit. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen schriftlich auf die Vertraulichkeit oder stellt sicher, dass diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. 6.4 Technische und organisatorische Maßnahmen. Der Auftragsverarbeiter ergreift die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. 6.5 Unterstützungspflichten. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen, soweit möglich und im erforderlichen Umfang, bei:
- der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO),
- der Einhaltung der Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen (Art. 33 und 34 DSGVO),
- der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) und gegebenenfalls vorherigen Konsultationen (Art. 36 DSGVO). 6.6 Meldung von Datenschutzverletzungen. Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme, und übermittelt die zur Erfüllung der Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO erforderlichen Informationen.
7. Unterauftragsverhältnisse
7.1 Genehmigung. Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragnehmer) hinzuzuziehen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragnehmer sind in Anlage 2 aufgeführt und gelten als genehmigt. 7.2 Änderungen. Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, einen Unterauftragnehmer zu wechseln oder einen neuen einzubeziehen, informiert er den Verantwortlichen mindestens vierzehn (14) Tage vor der Änderung in Textform oder im Kundenportal. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund in Textform widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung als genehmigt. 7.3 Vertragliche Weitergabe. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet seine Unterauftragnehmer auf ein vergleichbares Datenschutzniveau, wie es in diesem AVV vereinbart ist.
8. Datenübermittlung in Drittländer
8.1 Verarbeitungsorte. Die Verarbeitung erfolgt teilweise auch außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums, insbesondere in den USA. Der Auftragsverarbeiter nutzt für das Hosting der Software einen US-Anbieter (Vercel Inc.), für Authentifizierung und Datenbankbetrieb Supabase, Inc. mit EU-Region Frankfurt und für die KI-Inferenz beziehungsweise Speech-to-Text-Verarbeitung des Chats ein KI-Modell eines US-Anbieters mit globalen Routing-Endpoints (Google LLC, Gemini API) sowie, soweit als Fallback aktiviert, OpenAI, L.L.C. Die konkreten Verarbeitungsorte und die hierfür geltenden Garantien sind in Anlage 2 aufgeführt. 8.2 Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO. Für Übermittlungen in Drittländer stellt der Auftragsverarbeiter sicher, dass die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere durch das EU-US Data Privacy Framework, durch EU-Standardvertragsklauseln oder eine andere geeignete Garantie.
9. Betroffenenrechte
9.1 Weiterleitung. Macht eine betroffene Person Rechte wie Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch direkt gegenüber dem Auftragsverarbeiter geltend, leitet der Auftragsverarbeiter die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter, soweit sich aus dem Anliegen ergibt, dass es sich um Daten des Verantwortlichen handelt. 9.2 Eigenbearbeitung. Bezieht sich die Anfrage offensichtlich auf eine Verarbeitung, die der Auftragsverarbeiter im Rahmen seiner operativen Tätigkeit selbst steuern kann (z. B. Account-Daten der Nutzer des Verantwortlichen), darf der Auftragsverarbeiter diese mit Zustimmung des Verantwortlichen selbst bearbeiten.
10. Löschung und Rückgabe von Daten
10.1 Vertragsende. Nach Beendigung der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück. Eine maschinenlesbare Bereitstellung wesentlicher Auswertungsdaten erfolgt auf Wunsch und vor der Löschung. 10.2 Frist. Die Löschung erfolgt innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Beendigung des Hauptvertrages, mit Ausnahme von Datensätzen, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. Diese werden gesperrt und nach Ablauf der Frist gelöscht.
11. Kontrollrechte
11.1 Audit. Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV in angemessenem Umfang zu kontrollieren. Aufgrund der cloudbasierten Erbringung erfolgt die Kontrolle vorrangig durch Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Selbstauskünfte, einschlägige Zertifikate der Unterauftragnehmer wie SOC 2 oder ISO 27001). 11.2 Vor-Ort-Prüfung. Eine Vor-Ort-Prüfung ist mit angemessenem Vorlauf, in der Regel mindestens dreißig (30) Tagen, und nur im erforderlichen Umfang zulässig. Die Parteien tragen ihre Kosten jeweils selbst.
12. Haftung
Die Haftung der Parteien richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie den Haftungsregelungen des Hauptvertrages (Ziffer 10 der Nutzungsbedingungen). Im Innenverhältnis bleibt die dort vereinbarte Haftungsbegrenzung wirksam, soweit dies nach Art. 82 DSGVO zulässig ist.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Vorrang. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses AVV in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. 13.2 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 13.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht; ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Der Auftragsverarbeiter setzt zum Schutz personenbezogener Daten nach Art. 32 DSGVO insbesondere folgende Maßnahmen um: 1. Vertraulichkeit (Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle)
- Hosting bei zertifizierten Cloud-Anbietern; der Hosting-Anbieter hat seinen Sitz in den USA, eine Übermittlung erfolgt auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework sowie der EU-Standardvertragsklauseln (vgl. Anlage 2).
- Starke Passwortrichtlinien sowie Zwei-Faktor-Authentifizierung für administrative Zugriffe.
- Rollenbasierte Zugriffsverwaltung nach dem Prinzip „Need-to-Know“.
- Verschlüsselung des API-Schlüssels des Verantwortlichen in der Datenbank.
- Verschlüsselung mobiler Endgeräte; keine lokale Speicherung von Kundendaten. 2. Integrität (Weitergabe- und Eingabekontrolle)
- Verschlüsselung sämtlicher Datenübertragungen über öffentliche Netze (TLS).
- Filterung und Entfernung personenbezogener Gästeidentifikatoren vor der Speicherung.
- Protokollierung von Eingaben und Änderungen in den Anwendungs- und Datenbanksystemen (Audit-Logs). 3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Nutzung etablierter Cloud-Anbieter mit redundanter Datenspeicherung und regelmäßigen Backups.
- Wiederherstellungsverfahren mit dokumentierten Recovery-Zielen.
- Schutz vor Schadsoftware und Netzwerkangriffen auf Anwendungs- und Endgeräteebene. 4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
- Regelmäßige Überprüfung der Sicherheitseinstellungen und der eingesetzten Komponenten.
- Verpflichtung der Mitarbeitenden auf das Datengeheimnis nach DSGVO und BDSG.
- Sicherheits- und Datenschutzschulungen für relevante Mitarbeitende. 5. Auftragskontrolle
- Verträge mit Unterauftragnehmern auf datenschutzrechtlich vergleichbarem Niveau (Art. 28 DSGVO).
- Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO. Hinweis: Konkrete Maßnahmen können sich technisch fortentwickeln. Der Auftragsverarbeiter darf TOMs anpassen, sofern das Schutzniveau nicht abgesenkt wird.
Anlage 2: Genehmigte Unterauftragnehmer
Der Verantwortliche genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragnehmer. Die Liste kann sich gemäß Ziffer 7 ändern; die jeweils aktuelle Fassung ist unter privacy@arbio-group.com auf Anforderung erhältlich.
| Dienstleister | Funktion | Sitz / Region | Garantie für Drittland-Transfer |
|---|---|---|---|
| Vercel Inc. | Hosting, Edge-Netzwerk, Anwendungsbetrieb, Build-Infrastruktur | USA (Sitz); Edge-Knoten weltweit | EU-US Data Privacy Framework und EU-Standardvertragsklauseln (Vercel DPA) |
| Supabase, Inc. (Supabase Cloud EU) | Datenbank, Authentifizierung, Account-Verwaltung, verschlüsselte PMS-Zugangsdaten, Supabase Edge Functions und systembezogene Account-E-Mails | USA (Sitz); Datenregion EU (Frankfurt, Deutschland) | EU-US Data Privacy Framework und EU-Standardvertragsklauseln (Supabase DPA) |
| Google LLC (Gemini API) | KI-Inferenz und Speech-to-Text für den Chat (Verarbeitung der vom Nutzer im Chat eingegebenen Prompts, kurzer Audioeingaben sowie der dem Modell bereitgestellten Finanz- und Performance-Daten) | USA (Sitz); globale Routing-Endpoints | EU-US Data Privacy Framework und EU-Standardvertragsklauseln (Google Cloud DPA) |
| OpenAI, L.L.C. | Optionaler Speech-to-Text-Fallback für kurze Audioeingaben, soweit technisch aktiviert | USA (Sitz) | EU-US Data Privacy Framework und EU-Standardvertragsklauseln (OpenAI DPA) |
| PostHog Inc. (PostHog Cloud EU) | Produktanalyse, Event-Tracking, Feature-Flags, pseudonyme Nutzungs- und Interaktionsanalyse | EU-Region (Frankfurt, Deutschland) | Keine Drittlandübermittlung im Regelbetrieb; Konzernsitz USA, daher EU-Standardvertragsklauseln und DPF als Rückfall-Garantie für ausnahmsweise Support-/Wartungszugriffe |
Hinweis: Für den AI-Chat hat der Nutzer ausdrücklich darauf zu achten, keine personenbezogenen Gästedaten in den Prompt einzugeben, da diese außerhalb der EU verarbeitet werden können (vgl. Ziffer 7.4 der Nutzungsbedingungen).